(Vorneweg ein kleiner Hinweis in eigener Sache: Wir würden ja gerne mit Frau von der Leyen reden ..)

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In der Unterhaltung, auch mit Sperrgegnern, fällt mir manchmal auf, dass im Moment ein etwas ungünstiges mentales Modell zu den Internetsperren vorherrscht: Dass nämlich die Stoppschilder quasi dem Zugriff auf die Webseiten “im Wege stehen”. Das ist so nicht der Fall.

Es ist eher so, dass man durch einen falsche Wegweiser  in eine Sackgasse geschickt wird, an deren Ende dann merkwürdigerweise ein Stopp-Schild aufgestellt wurde (wobei man eigentlich auch so schon nicht weiterkommen würde).

Ich möchte also folgendes Gedankliche Modell anbieten:

Mal angenommen, der Herr Ziercke vom BKA, hätte sich am 27.8.2008 nicht der Bekämpfung von Kinderpornographie, sondern der Bekämpfung des Rauschgifthandels verschrieben. Er hätte also gefordert, dass alle Telefonbuchverlage und -Auskünfte zur Sperrung von Telefonnummern, welche vom BKA auf einer gesonderten Sperrliste geführt würden, verpflichtet werden.

Wenn man nun also in der Auskunft nach Herrn Müller-Meier-Schmidt fragt (oder in einem Telefonbuch nachsieht) soll man dort nicht mehr seine Nummer finden, sondern die Nummer eines speziellen Sperrtelefons. Dieses Sperrtelefon ist an einen Anrufbeantworter angeschlossen, welcher in einer Dauerschleife meldet:

Die Person, die Sie zu erreichen versuchen wird verdächtig Drogen zu vertreiben. Um zu verhindern, dass Sie Drogen kaufen oder durch das Angebot an Drogen zum Drogenkonsum verführt werden, haben wir Ihren Anruf umgeleitet. Ihre Telefonnummer und die Zeit des Anrufs werden aufgezeichnet. Die Daten werden vorraussichtlich nicht zur Strafverfolgung wegen Besitzverschaffung verwendet.

Gegner dieser Maßnahme würden einwenden, dass das gegen den echten Drogenkonsum nicht hilft, weil man ja in alten Telefonbüchern oder bei Telefonbüchern im Ausland nach der korrekten Nummer des Dealers suchen kann. Stattdessen werden Menschen des Drogenkonsums verdächtigt, welche Herrn Müller-Meier-Schmidt wegen dessen Rasenmähersversandts anrufen, oder bei der Suche nach  Müller-Meyer-Schmitt die falsche Nummer herrausgesucht haben.

Auch würden die Gegener dieser Drogenszene-Kontakt-Erschwerungs-Sperre einwenden, dass Persönlichkeitsrechte von Unbeteiligten verletzt wären, z.B. wenn Unschuldige auf dieser Sperrliste landen würden. Auch würde eingewandt, dass der Eingriff in die persönlichen Freiheitsrechte so umfassend ist, dass ein Richter über die Aufnahme auf die Sperrliste entscheiden sollte.

Kenner der Szene würden vielleicht noch erwähnen, dass telefonische Drogen-Lieferservices wegen der hohen Entdeckungsgefahr eher unüblich sind. Die harten Substanzen würden eher in Peer-to-Peer-Netzwerken und in geschlossenen Nutzegruppen, wie in Discos, gehandelt.

Aber in dieser Debatte ging es nicht um harte Drogen, sondern um das deutlich emotionalisierbarere Thema “sexueller Kindesmissbrauch”. Zudem sind die Eingriffe in die Struktur des Internets leider nicht so offensichtlich, wie die oben angeführten hypothetischen Eingriffe in das Telefonnetz.

viele Grüße
Christian Bahls

dieser Text ist für nichtkommerzielle Nutzung frei

PS: Wer möchte, kann diesen Artikel gerne auch weiterzwitschern.

PPS: genuineBen hat Recht, diesen Text versteht wahrscheinlich auch die Oma, Um die Verbreitung zu fördern, ist dieser Text für nichtkommerzielle Nutzung gemeinfrei. Ansonsten bitten wir um Namensnennung (MOGiS), mit Verweis auf http://mogis-verein.de.

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Im Artikel “Die unsägliche Argumentation einer Frau von der Leyen” hatten wir ja in den Kommentaren eine kurze Unterhaltung zum Thema Posenphotos.

Daraufhin hat uns ein Leser auf Posenphotos bei einem japanischen Freehoster (auch Hosting Provider genannt) hingewiesen.

Die meisten Provider haben Acceptable Use Policies. Diese sind häufig deutlich enger gefasst, als die Gesetze des Landes in dem die Server angesiedelt sind.

Mit dem Verweis auf dessen eigenen AUP’s kann man den Hoster bitten, die Seiten zu entfernen und den Nutzer-Account zu sperren. Ich habe also folgende E-Mail an den Hoster geschrieben:

konnichiwa

watashino namae Christian Bahls(kulisuchia-n ba-lusu) desu.
watashiwa doitsujin desu.

watashiwa nihongo sukoshi dake hanashimasu
sore kara eigo de kakimasu.

Dear Mr./Mrs,

it was brought to our attention that one of your customers
hosts sexually explicit contents showing naked children
at one of your hosts:

http://kleinekinder.blog.hoster.jp[1]

We believe that it is in line with your acceptable use policy[2]
to remove that content from your website and block the
upload to that customers account.

You would be really grateful if you could remove this images.

We would also be really thankful for a reply.

domo arigato gozaimasu

yours
Christian Bahls

Der Freehoster hat zwei Tage später wie folgt geantwortet:

Dear christian

we deleted the following blog site and user’s account immidiately.
Please check it.

Thank you for your request.
Hoster

Naja .. das BKA hätte die Seite wahrscheinlich einfach widerrechtlich auf die Sperrliste gesetzt (dabei wären die Inhalte [nach BGH-Urteil] in Deutschland wahrscheinlich sogar legal – wenn eben auch moralisch verwerflich).

Die Begründung wäre gewesen, dass sie als Behörde ja keinen Druck auf einen Hoster in Japan ausüben können. Für das BKA scheint es nur die Möglichkeit zu geben, Zwang auszuüben, es will wohl einfach nicht kooperieren.

Viele Dinge löst die Zivilgesellschaft am besten unter sich. Dieses Prinzip nennt sich Subsidiarität. Wie im oben geschilderten Fall kann eine nette freundliche E-Mail manchmal kleine Wunder bewirken.

Christian Bahls

PS: Wer möchte, kann diesen Artikel gerne auch weiterzwitschern.


[1] Eine sinngemäße Umschreibung
[2] Zitat aus den Terms of Service des Providers:

9. Prohibited Activities
The following is a partial list of the kind of Content that is illegal or prohibited to post on or through the FC2 website. FC2 reserves the right to investigate and take appropriate legal action against anyone who, in FC2′s sole discretion, violates this provision, including but not limited to, removing the offending communication from the FC2 services and terminating the membership of such violators. If FC2 terminates your Membership because you have breached the Agreement, you shall not be entitled to the refund of any unused portion of subscription fees. You agree not to use FC2ID service to:

1. Disturb public order or upset social customs
Upload, post, email or otherwise transmit any Content that contains nudity, violence, or offensive subject matter or contains a link to an adult website and exploits people in a sexual or violent manner. According to the discretion of FC2, such as the violation of these provisions, will be immediately deleted without warning.

Sehr geehrter Herr Ehrmann,

mit Entsetzten habe ich Ihre Einlassungen zum Urteil gegen den Bundestrainer E. K. gelesen.

Sie wenden sich dort gegen die Möglichkeit der Strafmilderung durch vollumfängliches Geständnis, welches die Notwendigkeit einer Zeugenaussage durch Missbrauchsopfer erübrigt.

Sie sind anscheinend der Auffassung, den Kindern wäre eine Aussage vor einer Kamera zuzumuten.

Dazu möchte Ich Ihnen eines sagen: Die Aussage vor einer Kamera ist sicherlich weniger traumatisierend als eine Aussage in Gegenwart des Täters, es ist aber trotzdem nicht unbedingt förderlich sich vor einer (durch die Kamera vermittelten) Öffentlichkeit soweit entblößen zu müssen.

Für mich war es schon schwierig genug, mich überhaupt öffentlich dazu zu bekennen, als Kind sexuell missbraucht zu worden zu sein. Die Umstände der Tat erzählen zu müssen scheint noch teilweise möglich. Den Herrgang schildern zu müssen scheint mir unmenschlich. Das Stigma der Tat klebt eben (gerade bei Jungen) auch am Opfer.

Auch sollte man nicht vergessen, dass eine aktive Beschäftigung mit diesem Thema zu einer Retraumatisierung und damit zu einer psychologischen Krise führen kann.

Eine Vermeidung von weiteren Belastungen der Opfer durch geständige Täter ist also meines Erachtens uneingeschränkt zu begrüßen.

Ich möchte Sie hiermit bitten, sich über die Formen und Folgen sexuellen Missbrauch an Kindern zu informieren.

Weiterhin möchte ich Sie zu einem sensibleren Umgang mit den Themen Missbrauch/Misshandlung ermutigen.

viele Grüße
Christian Bahls; Vorstand und Gründungsmitglied MOGiS
Verein MissbrauchsOpfer Gegen InternetSperren

PS: Ich verstehe auch nicht wirklich was sie mit Ihren Forderungen nach harten Strafen erreichen wollen. Geht es Ihnen um Publicity? Machen Sie PR mit dem Thema “sexueller Kindesmissbrauch”?
PPS: Wird mit verschärften Strafandrohungen das Dunkelfeld vielleicht nicht eher vergrößert? Entdeckung hätte dann noch drastischere Folgen.
PPPS: Ist Ihnen schon einmal aufgefallen, dass eventuell immer dann Kinder bei oder nach sexuellem Missbrauch ermordet werden, wenn das Thema gerade so aufgeheizt medial präsent ist wie jetzt?

Man kann diesen Artikel weitersagen.

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Frau von der Leyen hat einen Vortrag in Sulzbach gehalten.

Bei dieser Gelegenheit ist sie unter anderem auf das Thema Kinderpornographie eingegangen. Sie griff dabei wieder auf die Art demagogischer Rhetorik zurück, die viele Netizens an Ihr so sehr zu “schätzen” gelernt haben.

Sie hat bei dieser Gelegenheit auch, wie schon häufiger, offensichtlich falsche Zahlen und Fakten an ihr Publikum gebracht.

Ich möchte im folgenden auf zwei Dinge eingehen

Die Alterstruktur

Frau von der Leyen sagt:

30% der Kinder sind jünger als drei Jahre.

Dazu die IWF-Studie des Jahres 2007, die hier falsch zitiert wurde:

10% of the children in images assessed by IWF appear to be under 2; 33% 3 – 6; 80% under 10″

Es waren also geschätzte 33% zwischen 3 und 6 Jahren[1].

Die IWF hat anscheinend Ihre Methode geändert, denn in der Studie des Jahres 2008 waren es dann nur noch 4% die jünger als 3 Jahre geschätzt wurden.

Ich mag in dieser Hinsicht der Frau von der Leyen aber keine Unwissenheit mehr unterstellen. Auf der Rio-Nachfolgekonferenz am 30.6. in Berlin hatte ich eine kurze Unterhaltung mit Ihrem Staatsekretär Herrn Hoofe und hatte danach den Eindruck, dass er einen ziemlich guten Überblick über die Zahlen hat – diese aber eben lieber “geeignet” zitiert um damit Politik zu machen.

In diesem Zusammenhang muss ich auch zugeben, dass ich verstehe, warum das Familienministerium und Frau von der Leyen so tun, als ob es MOGiS nicht gäbe. Würden sie mit uns öffentlich reden, würde das unsere Bekanntheit deutlich steigern. Natürlich sät die Existens eines Vereins wie MOGiS aber bei vielen Menschen Zweifel, die das Ministerium und Frau von der Leyen aber sicherlich lieber vermeiden wollen.

Die Inhalte

Frau von der Leyen sagte weiterhin:

Wenn ich von Kinderpornografie im Internet spreche, spreche ich nicht davon, dass nackte Kinder posieren. Das ist schlimm genug. Ich spreche davon, dass Kinder vor laufender Kamera vergewaltigt werden.

Auch hier möchte ich wiedersprechen. Wenn ich eines von der Rio-Nachfolgekonferenz in Berlin mitgenommen habe, dann folgendes:

Gesperrt werden sollen vor allem Inhalte, denen man anders nicht beikommen kann. Damit meine ich nicht die Inhalte, die angeblich in irgendwelchen (noch zu benennenden) failed states liegen, sondern Inhalte die thematisch in einem Graubereich liegen.

Der Paragraph 184b im Strafgesetzbuch sagt:

pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3), die sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern (§ 176 Abs. 1) zum Gegenstand haben (kinderpornographische Schriften)

Dazu gehören zum Beispiel auch fiktive Darstellung in Form von Comics/Mangas, die in den USA und auch Japan teilweise unter die Kunst- und Meinungsfreiheit fallen.

Dazu gehören aber nach Ansicht einiger Gruppierungen eben gerade auch die Posenphotos von denen Frau von der Leyen im obigen Zitat spricht.

Diese Posenphotos sind aber laut BGH Urteil vom 2. Februar 2006 keine Kinderpornographie, da sie nicht den Missbrauch eines Kindes zum Inhalt haben [2]. Sie können also selbst in Deutschland nicht strafrechtlich verfolgt werden. Man bekommt sie auf diesem Wege also nicht aus dem Netz.

An diesem Punkt setzen die geplanten (und bald umgesetzten) Sperren an. Es geht gar nicht um die Verfolgung der Missbrauchsdokumentation. Das würde voraussichtlich ein Gerichtsverfahren nach sich ziehen, bei dem am Ende eventuell die Unschuld des Beklagten festgestellt wird. Das will man aber aus offensichtlichen Gründen eben nicht.

Deswegen gibt es m.E. auch auf Seiten der Sperrbefürworter eine solche Angst vor einem echten Richtervorbehalt. Das würde ja bedeuten, dass ein Richter eventuell feststellt, dass diese Inhalte nicht gesperrt werden dürfen.

Mit den Sperren wird jetzt ein System der Halblegalität umgesetzt. Damit wird am Rechtsstaat vorbei eine bestimmte Vorstellung von Sicherheit und Ordnung durchgesetzt.

In Finnland zeigt der Fall Matti Nikki welche Auswüchse das haben kann: Matti Nikki ist dort als Zensurgegner gesperrt, weil er die Sperrlisten auf seiner Webseite veröffentlicht hat. Er ist daraufhin zur Polizei gegangen, und hat gemeint, wenn Sie denn schon sperren, dann mögen Sie ihn doch bitte auch wegen der Verbreitung von Kinderpornographie anzeigen/anklagen. Darauf hat die Polizei aus offensichtlichen Gründen verzichtet. Matti Nikki wird aber noch immer in Finnland gesperrt

Hier wird also die Möglichkeit geschaffen den Zugang zu Inhalten zu erschweren, zu deren Verfolgung man sich (zum Teil zu Recht wie im Fall Matti Nikki) außer Stande sieht.

PS: Bitte weitersagen.

Fußnoten:
[1] Ich möchte hier aber der, durch Frau von der Leyen, zitierten Frau von Weiler zugute halten, dass der Bindestrich “-” im Browser wirklich nicht korrekt dargestellt wird (Fehler beim Umkodieren aus Word?).

[2] darüber könnte man leidlich streiten, der Missbrauch mag nicht zum Inhalt gemacht worden sein, dass gezielte Anfertigung solcher Bilder für die Entwicklung des Kindes aber wahrscheinlich nicht so gut ist, sollte auf der Hand liegen.

Oder auch: “Das ist es, was ich immer wollte – das jedermann mich lieb hat” [1]

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Ich war ja schon teilweise auf Bodos Äußerungen zu Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und die Dokumentation derselben eingegangen.

Nach und durch ein Kurzgeplänkel mit Schutzalter-Donald ist mir diese ganze Diskussion um einvernehmliche Sexualität von und mit Jugendlichen wieder unangenehm aufgestoßen.

Diese wird immer gerne dann geführt, wenn es um die bildliche Darstellung derselben und deren Verbreitung/Besitz geht (§184c StGB).

Als Beispiel für die Forderungen doch bitte nicht die Sexualität der Jugendlichen mit einem Darstellungsverbot zu belegen, wird gerne die ‘naturgeile’ Traci Lords herangezogen. Dies dann am besten noch mit Ihrem deutschen Wikipedia-Artikel als Quelle.

Dies möchte ich so nicht länger dulden. Insbesondere die Darstellung der Biographie in der deutsche Wikipedia ist grenzwertig und bedarf meines Erachtens einer deutlichen Überarbeitung.

Warum der Eindruck entstehen könnte, die deutsche Wikipedia biete pädophilen Aktivisten eine Platform

Als erstes möchte ich anregen, den deutschen und den englischen Wikipedia Eintrag zu dieser Frau mit dem Augenmerk auf Unterschiede zu lesen.

Traci Lords ist nach eigenen Angaben mit 10 vergewaltigt worden, Ihre Mutter verlässt den Vater als Traci 12 ist. Später wird sie vom Freund ihrer Mutter belästigt. Sie wird mit 15 schwanger, treibt ab, flüchtet von zu Hause.

Sie flüchtet allerdings nicht nicht einfach nur mit bzw. zu einem dreißig Jahre älteren Mann, der sich als ihr Stiefvater ausgibt (deutsche wikipedia). Vielmehr ist dieser Mann der oben schon erwähnte (jetzt aber Ex-)Freund ihrer Mutter und Kokain-Dealer.

Dieser ‘Stiefvater’ bringt nun Lords zu einer Modellagentur “World Modeling von Jim South” der zu den “big dogs” der Pornoindustrie gehörte. (http://www.trutv.com/library/crime/criminal_mind/sexual_assault/traci_lords/4.html).

Für die Aufnahmen wiederum musste aus der 15jährigen Lords eine zumindest volljährige Lords werden. Das ging nur mit einem gefälschten Dokument. “Sie benutzte dann die Geburtsbescheinigung der Schwester eines Freundes und einen damit erlangten Führerschein, um Volljährigkeit vorzutäuschen und so in der Pornoindustrie Fuß zu fassen.” schreibt hierzu die deutsche Wikipedia.

Bleibt einen Beleg für diese Ausage allerdings schuldig, ganz im Gegenteil zur englischsprachigen Wikipedia, wo sich der Sachverhalt auch gleich etwas anders darstellt: “Using a fake ID provided by Roger” [dem etwas arbeitscheuen Ex ihrer Mutter, Anm. des Authors].

Problemlos ist ihr das Alter auf dem Dokument von der Industrie abgenommen worden, “da sie über eine sehr entwickelte Figur verfügte und älter aussah als 15” schreibt die deutsche Wikipedia. Eine überflüssige Aussage, die wie eine Rechtfertigung der Autoren klingt, wenn der Leser auch andere Aussagen kennt, wie zum Beispiel diese, vom Pornostar Bill Margold: “I said [...] that there’s something wrong with this girl. She sat there looking like a lump, a wet looking, unformed lump. She wasn’t formed properly. She had these conical tits, baby fat and the dullest look I have ever seen on a female. And I couldn’t put together that this was an underage female. [...]somehing stopped me from asking her if she was under 18.” (http://www.xyclopedia.net/Traci_Lords)

Zu einer der populärsten Darstellerinnen der Industrie wurde sie wohl auf Grund ihrer “enthusiastischen Darstellungen” schreibt die deutsche Wikipedia. Die englische verweist hierbei wenigstens noch auf “Lords’ youthful appearance“.

Auch die Sache mit der Freiwilligkeit steht in einem ganz anderen Lichte, wenn man die folgende Aussage in Betracht zieht: “A scared baby-fat brunette, Traci kept glancing sideways at the camera during her early performances. Her hands shook.” (http://www.xyclopedia.net/Traci_Lords)

Traci Lords macht keinen Hehl aus Ihrer früheren Tätigkeit als Pornodarstellerin. Sie behielt sogar Ihren Screen-Namen und hatte später noch eine Karriere als Schauspielerin (vielen Frauen wird sie wahrscheinlich eher als solche bekannt sein). Sie sagt aber auch: “I was from a small town. I was raped when I was ten, molested from the time I was eleven, twelve years old. By the time I ran away at fifteen, I was running from something that was pretty ugly. The streets were almost welcoming, after dealing with that kind of abuse at home. By the time I ended up in porn films, I was the perfect target for that kind of exploitation, because I was hungry. I was greedy for attention. Like any child — any human, really. I wanted to be loved; I wanted to be part of a community. As twisted as it may seem, I found all that in the porn world. Whether it chewed me up and spit me out or not, I had my needs met at the time.” (http://www.nerve.com/screeningroom/books/interview_tracilords/)

Nun ja, bekanntermaßen ist die Minderjährigkeit von Lords aufgeflogen: “Der Skandal kostete die Pornoindustrie Millionen von Dollar, da Produzenten und Handel gezwungen waren, Filme und Magazine mit Traci Lords aus den Regalen zu nehmen und zu vernichten, um nicht wegen Verbreitung von Kinderpornografie verfolgt zu werden.” (deutsche Wikipedia)

Die Frage die sich mir bei Bodo, Donald und den Editoren des Artikels in der deutschen Wikipedia stellt ist folgende: Sind diese Personen nur auf die Propaganda der PädoAktivisten hereingefallen? Oder verfolgen sie eine Agenda?

Wenn es Bodo wirklich um die Entkriminalisierung der Jugendlichen geht, warum fordert er dann die komplette Abschaffung des §184c StGB? Sinnvoll wäre dann doch wohl die eher Forderung nach der garantierten Straffreiheit von ‘Tätern’ unter 18, oder?
[Wobei sich dann die Frage stellt, wie man verhindert, dass dann die Branche auf 17-jährige Kameramänner umsteigt]

Ich weiss das könnte in einen Edit-War münden, ich würde aber darum bitten, (zumindestens) den deutschen Wikipedia-Artikel unter Beachtung eines neutralen Standpunktes grundlegend zu überarbeiten.

Dazu möchte ich hier meine Quellen über Traci Lords offenlegen:

Christian Bahls; Vorstand MOGiS
MissbrauchsOpfer Gegen InternetSperren

PS: Man kann diesen Artikel wie immer auch weiterzwitschern.

PPS: Da dieser Artikel wahrscheinlich in den Kommentaren eine Menge Flames anziehen wird, weise ich hiermit nochmals ausdrücklich darauf hin, dass MOGiS, und insbesondere Ich, Christian Bahls, hier ein Hausrecht ausüben. Wir werden PädoAktivisten und deren Ideologie hier kein Forum bieten. Wir behalten uns also vor, Kommentare unveröffentlicht zu entfernen. Es bleibt aber jedem unbelassen diesen Artikel in einem anderen Forum geeignet zu kommentieren.

[1] http://www.xyclopedia.net/Traci_Lords “That’s what I wanted – for everybody to love me.”

Frau von der Leyen ließ sich ja nicht entblöden, gegen die 20% der Internetnutzer zu polemisieren(Artikel von Twister bei Telepolis), die in der Lage sind, die DNS-Manipulationen zu umgehen. (Ja! Es sind Manipulationen, so als wenn Ihnen jemand ein gefälschtes Telefonbuch in die Hand gibt).

Sie sagte dem Berliner Radiosender Radio Eins leicht missverständlich: “Wir wissen, dass bei den vielen Kunden, die es gibt, rund 80 Prozent die ganz normalen User des Internets sind. Und jeder, der jetzt zuhört, kann eigentlich sich selber fragen, wen kenne ich, der Sperren im Internet aktiv umgehen kann. Die müssen schon deutlich versierter sein. Das sind die 20 Prozent. Die sind zum Teil schwer Pädokriminelle. Die bewegen sich in ganz anderen Foren. Die sind versierte Internetnutzer, natürlich auch geschult im Laufe der Jahre in diesem widerwärtigen Geschäft”.

Liebe Frau von der Leyen, was sie da sagen, ist hart an der Grenze zur Verleumdung. Ich habe nämlich gerade gestern erst meine NamensDienst-Einstellungen geändert, das hat ungefähr 5 sekunden gedauert, und sah so aus: “sudo /etc/init.d/bind9 start”. (Für Windows zum EinfachNurDraufklicken: http://www.ccc-hanau.de/projects/dns-fix.bat)

Und nein, ich wollte keinen “dokumentierten Missbrauch” schauen. Ich war es einfach leid, dass die Stichwortsuche in meinem Browser nicht mehr funktionierte, und das nämlich seit mein Provider Kabel Deutschland die Sperrinfrastruktur angeschaltet hat (die Telekom übrigens auch schon).

Die DNS-Server liefern jetzt nämlich nicht mehr die Meldung “Kein solcher Eintrag vorhanden” (kurz: NXDOMAIN), diese wird unterdrückt, stattdessen bekommt man den Addresseintrag einer Suchseite, dorthin wird man dann auch umgeleitet. Probieren Sie es doch einfach gleich mal für Ihren Provider aus. (Eine nicht vorhandene Domain)

Ich wäre ja vielleicht wenigstens nur halb so erbost, wenn mein Zensur-Provider wenigstens mit einem Suchmaschinen-Anbieter kooperieren würde, der Ahnung hat, von dem was er da tut.

Aber bitte vergleichen Sie selbst: das Ergebnis bei DNS-Manipulation durch Kabel Deutschland .. das Ergebnis nach dem Wechseln des Nameservers.

Vielleicht sollte es einige von Ihnen auch stutzig machen, dass diese Sperren jetzt offensichtlich durch Werbung gegenfinanziert werden.

viele Grüße

Christian

Achso, Ihr könnt diese Seite auch weiterzwitschern :)

Da schlittert Deutschland gerade in eine tiefe Wirtschaftskrise und das Bundeswirtschaftsministerium hat nichts anderes zu tun, als seine Mitarbeiter damit zu beschäftigen Gesetzesentwürfe und Vertragsvorschläge zur vorgeblichen Bekämpfung der Verbreitung von dokumentiertem Kindesmissbrauch zu erarbeiten?

Dieses hochemotionale Thema ist natürlich hervorragend geeignet um von den anderen Problemen in diesem Land abzulenken. Auch macht es sich wohl gut als Wahlkampfthema, man kann zeigen, dass man ja schließlich etwas tut.

Wenn jemand, wie z.B. die Kandidatin für das Bundespräsidentenamt Frau Gesine Schwan, darauf hinweist, dass sich die Krise in Deutschland verschärfen könnte, dann erfolgt im im wesentlichen folgende Reaktion: “Nichts Hören! Nichts Sehen! Nichts Sagen!

Ja stimmt, reden wir doch lieber über Kindesmissbrauch! .. Haben denn die Politiker keine Vorstellung, wie es Missbrauchsbetroffenen geht, wenn sie mit den reißerischen Darstellungen in den Medien konfrontiert werden?

Was die Politik auch gerne vergisst: Wenn die Bevölkerung das Vertrauen in die Rechtschaffenheit und die Kompetenz der Regierung verliert, dann kann es zu Unruhen kommen. Die Gesetzgebung der letzten Jahre (Vorratsdatenspeicherung, BKA-Gesetz, jetzt die DNS-Manipulationen) lässt für mich nur darauf schließen, dass der Staat sich auf eine solche schwierige Zeit vorbereitet.

Zur Durchsetzung dieser Mittel ist der Regierung jeglicher Anlass recht, zur Zeit eben auch gerne das Thema Kinderpornographie. Da brauchen wir uns doch keine Illusionen machen: Wir werden als Opfer genauso wieder in der Mottenkiste verschwinden, wie wir daraus hervorgezogen wurden.

Wie kann der Staat bloß so sehenden Auges in ein Totalitäres System abgleiten? Die freiheitlich demokratische Grundordnung und der Rechtststaat sind Garanten für die friedlichen Verhältnisse, in denen wir hier in Deutschland leben dürfen.

Wer daran rüttelt, rüttelt an den Grundfesten der Demokratie. Sie sprechen vom vielfachen Leid der MissbrauchsOpfer, aber was ist mit dem vielfachen Leid der Menschen in revolutionären Umständen?

Das Grundgesetz und die von ihm verbrieften Grundrechte haben einen Wert! Der Rechtsstaat definiert sich auch und vor allem durch die Verhältnismäßigkeit und Beschränkung staatlichen Handelns!

Das haben die Väter unseres Grundgesetzes mit viel Schmerz erfahren müssen. Diese Erfahrung ist es aber auch, welche spätestens seit der Ära Schröder zu Grabe getragen wird!

Grundrechte haben einen tieferen Sinn! Bloß weil dieser gerade nicht so klar verständlich ist, kann man sie doch nicht so einfach beiseite schieben!

Liebe Abgeordnete der SPD im Bundestag!

Am 6.Mai findet die erste Beratung zum Gesetzesentwurf statt.

Am 13.Mai findet die Sitzung des Wirtschaftsausschuss statt.

Dieses Gesetz darf so, und in dieser Form, nicht verabschiedet werden. Es bedarf mindestens einer weiteren Fachdiskussion (also wenigstens einer Expertenanhörung). Auch gehören so schwerwiegende Grundrechtseingriffe nicht ins Telemediengesetz, die Erfahrung zeigt, dass sie dort werden später beliebig weiter verschärft werden.

Wie es weiter geht habt im wesentlichen Ihr in der Hand, dazu möchte ich um folgendes bitten:

  • Bitte ernüchtert vom Rausch der verfassungsändernden Mehrheit!
  • Bitte lasst Euch von Eurem Koalitionspartner nicht schon wieder so an die Wand spielen!
  • Und bitte: Trefft zur Abwechslung mal wieder eine Gewissensentscheidung!

Christian

(Achso, man kann diese Seite auch weiterzwitschern:))

In der gestrigen Kabinettssitzung wurde die Gesetzesinitiative zur “Zugangserschwernis” für kinderpornografische Webseiten verabschiedet. Dabei werden eine Unzahl an Gesetzen gebrochen und die Verfassung zu weiten Teilen außer Kraft gesetzt. Besonders gut zeigt dies folgende Aussage von unserer Justiziministerin Brigitte Zypries:

Eine Strafbarkeit liege schon in dem Moment vor, wenn nicht nachgewiesen werden könne, dass es sich um ein Versehen oder eine automatische Weiterleitung gehandelt habe.

Da bedeutet im wesentlichen, dass man als Computernutzer noch nach 6 Monaten nachweisen können sollte, warum und mit welcher Intention man auf einer Webseite unterwegs war, wenn man ein Stopp-Schild zu sehen bekommen hat. Zum Thema Schere im Kopf gibt es hier noch mehr Information.

Wir danken Sven Krohlas für seinen Blog-Eintrag: “kreativer Umgang mit der Internetzensur“, der uns auf dieses Detail aufmerksam gemacht hat.

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