Die Sperrlogik einmal angewendet auf Drogenproblematik
September 8, 2009
(Vorneweg ein kleiner Hinweis in eigener Sache: Wir würden ja gerne mit Frau von der Leyen reden ..)

In der Unterhaltung, auch mit Sperrgegnern, fällt mir manchmal auf, dass im Moment ein etwas ungünstiges mentales Modell zu den Internetsperren vorherrscht: Dass nämlich die Stoppschilder quasi dem Zugriff auf die Webseiten “im Wege stehen”. Das ist so nicht der Fall.
Es ist eher so, dass man durch einen falsche Wegweiser in eine Sackgasse geschickt wird, an deren Ende dann merkwürdigerweise ein Stopp-Schild aufgestellt wurde (wobei man eigentlich auch so schon nicht weiterkommen würde).
Ich möchte also folgendes Gedankliche Modell anbieten:
Mal angenommen, der Herr Ziercke vom BKA, hätte sich am 27.8.2008 nicht der Bekämpfung von Kinderpornographie, sondern der Bekämpfung des Rauschgifthandels verschrieben. Er hätte also gefordert, dass alle Telefonbuchverlage und -Auskünfte zur Sperrung von Telefonnummern, welche vom BKA auf einer gesonderten Sperrliste geführt würden, verpflichtet werden.
Wenn man nun also in der Auskunft nach Herrn Müller-Meier-Schmidt fragt (oder in einem Telefonbuch nachsieht) soll man dort nicht mehr seine Nummer finden, sondern die Nummer eines speziellen Sperrtelefons. Dieses Sperrtelefon ist an einen Anrufbeantworter angeschlossen, welcher in einer Dauerschleife meldet:
Die Person, die Sie zu erreichen versuchen wird verdächtig Drogen zu vertreiben. Um zu verhindern, dass Sie Drogen kaufen oder durch das Angebot an Drogen zum Drogenkonsum verführt werden, haben wir Ihren Anruf umgeleitet. Ihre Telefonnummer und die Zeit des Anrufs werden aufgezeichnet. Die Daten werden vorraussichtlich nicht zur Strafverfolgung wegen Besitzverschaffung verwendet.
Gegner dieser Maßnahme würden einwenden, dass das gegen den echten Drogenkonsum nicht hilft, weil man ja in alten Telefonbüchern oder bei Telefonbüchern im Ausland nach der korrekten Nummer des Dealers suchen kann. Stattdessen werden Menschen des Drogenkonsums verdächtigt, welche Herrn Müller-Meier-Schmidt wegen dessen Rasenmähersversandts anrufen, oder bei der Suche nach Müller-Meyer-Schmitt die falsche Nummer herrausgesucht haben.
Auch würden die Gegener dieser Drogenszene-Kontakt-Erschwerungs-Sperre einwenden, dass Persönlichkeitsrechte von Unbeteiligten verletzt wären, z.B. wenn Unschuldige auf dieser Sperrliste landen würden. Auch würde eingewandt, dass der Eingriff in die persönlichen Freiheitsrechte so umfassend ist, dass ein Richter über die Aufnahme auf die Sperrliste entscheiden sollte.
Kenner der Szene würden vielleicht noch erwähnen, dass telefonische Drogen-Lieferservices wegen der hohen Entdeckungsgefahr eher unüblich sind. Die harten Substanzen würden eher in Peer-to-Peer-Netzwerken und in geschlossenen Nutzegruppen, wie in Discos, gehandelt.
Aber in dieser Debatte ging es nicht um harte Drogen, sondern um das deutlich emotionalisierbarere Thema “sexueller Kindesmissbrauch”. Zudem sind die Eingriffe in die Struktur des Internets leider nicht so offensichtlich, wie die oben angeführten hypothetischen Eingriffe in das Telefonnetz.
viele Grüße
Christian Bahls
dieser Text ist für nichtkommerzielle Nutzung frei
PS: Wer möchte, kann diesen Artikel gerne auch weiterzwitschern.
PPS: genuineBen hat Recht, diesen Text versteht wahrscheinlich auch die Oma, Um die Verbreitung zu fördern, ist dieser Text für nichtkommerzielle Nutzung gemeinfrei. Ansonsten bitten wir um Namensnennung (MOGiS), mit Verweis auf http://mogis-verein.de.
Sehr geehrter Herr Ehrmann,
mit Entsetzten habe ich Ihre Einlassungen zum Urteil gegen den Bundestrainer E. K. gelesen.
Sie wenden sich dort gegen die Möglichkeit der Strafmilderung durch vollumfängliches Geständnis, welches die Notwendigkeit einer Zeugenaussage durch Missbrauchsopfer erübrigt.
Sie sind anscheinend der Auffassung, den Kindern wäre eine Aussage vor einer Kamera zuzumuten.
Dazu möchte Ich Ihnen eines sagen: Die Aussage vor einer Kamera ist sicherlich weniger traumatisierend als eine Aussage in Gegenwart des Täters, es ist aber trotzdem nicht unbedingt förderlich sich vor einer (durch die Kamera vermittelten) Öffentlichkeit soweit entblößen zu müssen.
Für mich war es schon schwierig genug, mich überhaupt öffentlich dazu zu bekennen, als Kind sexuell missbraucht zu worden zu sein. Die Umstände der Tat erzählen zu müssen scheint noch teilweise möglich. Den Herrgang schildern zu müssen scheint mir unmenschlich. Das Stigma der Tat klebt eben (gerade bei Jungen) auch am Opfer.
Auch sollte man nicht vergessen, dass eine aktive Beschäftigung mit diesem Thema zu einer Retraumatisierung und damit zu einer psychologischen Krise führen kann.
Eine Vermeidung von weiteren Belastungen der Opfer durch geständige Täter ist also meines Erachtens uneingeschränkt zu begrüßen.
Ich möchte Sie hiermit bitten, sich über die Formen und Folgen sexuellen Missbrauch an Kindern zu informieren.
Weiterhin möchte ich Sie zu einem sensibleren Umgang mit den Themen Missbrauch/Misshandlung ermutigen.
viele Grüße
Christian Bahls; Vorstand und Gründungsmitglied MOGiS
Verein MissbrauchsOpfer Gegen InternetSperren
PS: Ich verstehe auch nicht wirklich was sie mit Ihren Forderungen nach harten Strafen erreichen wollen. Geht es Ihnen um Publicity? Machen Sie PR mit dem Thema “sexueller Kindesmissbrauch”?
PPS: Wird mit verschärften Strafandrohungen das Dunkelfeld vielleicht nicht eher vergrößert? Entdeckung hätte dann noch drastischere Folgen.
PPPS: Ist Ihnen schon einmal aufgefallen, dass eventuell immer dann Kinder bei oder nach sexuellem Missbrauch ermordet werden, wenn das Thema gerade so aufgeheizt medial präsent ist wie jetzt?
Man kann diesen Artikel weitersagen.
Die unsägliche Argumentation einer Frau von der Leyen
August 19, 2009

Frau von der Leyen hat einen Vortrag in Sulzbach gehalten.
Bei dieser Gelegenheit ist sie unter anderem auf das Thema Kinderpornographie eingegangen. Sie griff dabei wieder auf die Art demagogischer Rhetorik zurück, die viele Netizens an Ihr so sehr zu “schätzen” gelernt haben.
Sie hat bei dieser Gelegenheit auch, wie schon häufiger, offensichtlich falsche Zahlen und Fakten an ihr Publikum gebracht.
Ich möchte im folgenden auf zwei Dinge eingehen
Die Alterstruktur
Frau von der Leyen sagt:
30% der Kinder sind jünger als drei Jahre.
Dazu die IWF-Studie des Jahres 2007, die hier falsch zitiert wurde:
10% of the children in images assessed by IWF appear to be under 2; 33% 3 – 6; 80% under 10″
Es waren also geschätzte 33% zwischen 3 und 6 Jahren[1].
Die IWF hat anscheinend Ihre Methode geändert, denn in der Studie des Jahres 2008 waren es dann nur noch 4% die jünger als 3 Jahre geschätzt wurden.
Ich mag in dieser Hinsicht der Frau von der Leyen aber keine Unwissenheit mehr unterstellen. Auf der Rio-Nachfolgekonferenz am 30.6. in Berlin hatte ich eine kurze Unterhaltung mit Ihrem Staatsekretär Herrn Hoofe und hatte danach den Eindruck, dass er einen ziemlich guten Überblick über die Zahlen hat – diese aber eben lieber “geeignet” zitiert um damit Politik zu machen.
In diesem Zusammenhang muss ich auch zugeben, dass ich verstehe, warum das Familienministerium und Frau von der Leyen so tun, als ob es MOGiS nicht gäbe. Würden sie mit uns öffentlich reden, würde das unsere Bekanntheit deutlich steigern. Natürlich sät die Existens eines Vereins wie MOGiS aber bei vielen Menschen Zweifel, die das Ministerium und Frau von der Leyen aber sicherlich lieber vermeiden wollen.
Die Inhalte
Frau von der Leyen sagte weiterhin:
Wenn ich von Kinderpornografie im Internet spreche, spreche ich nicht davon, dass nackte Kinder posieren. Das ist schlimm genug. Ich spreche davon, dass Kinder vor laufender Kamera vergewaltigt werden.
Auch hier möchte ich wiedersprechen. Wenn ich eines von der Rio-Nachfolgekonferenz in Berlin mitgenommen habe, dann folgendes:
Gesperrt werden sollen vor allem Inhalte, denen man anders nicht beikommen kann. Damit meine ich nicht die Inhalte, die angeblich in irgendwelchen (noch zu benennenden) failed states liegen, sondern Inhalte die thematisch in einem Graubereich liegen.
Der Paragraph 184b im Strafgesetzbuch sagt:
pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3), die sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern (§ 176 Abs. 1) zum Gegenstand haben (kinderpornographische Schriften)
Dazu gehören zum Beispiel auch fiktive Darstellung in Form von Comics/Mangas, die in den USA und auch Japan teilweise unter die Kunst- und Meinungsfreiheit fallen.
Dazu gehören aber nach Ansicht einiger Gruppierungen eben gerade auch die Posenphotos von denen Frau von der Leyen im obigen Zitat spricht.
Diese Posenphotos sind aber laut BGH Urteil vom 2. Februar 2006 keine Kinderpornographie, da sie nicht den Missbrauch eines Kindes zum Inhalt haben [2]. Sie können also selbst in Deutschland nicht strafrechtlich verfolgt werden. Man bekommt sie auf diesem Wege also nicht aus dem Netz.
An diesem Punkt setzen die geplanten (und bald umgesetzten) Sperren an. Es geht gar nicht um die Verfolgung der Missbrauchsdokumentation. Das würde voraussichtlich ein Gerichtsverfahren nach sich ziehen, bei dem am Ende eventuell die Unschuld des Beklagten festgestellt wird. Das will man aber aus offensichtlichen Gründen eben nicht.
Deswegen gibt es m.E. auch auf Seiten der Sperrbefürworter eine solche Angst vor einem echten Richtervorbehalt. Das würde ja bedeuten, dass ein Richter eventuell feststellt, dass diese Inhalte nicht gesperrt werden dürfen.
Mit den Sperren wird jetzt ein System der Halblegalität umgesetzt. Damit wird am Rechtsstaat vorbei eine bestimmte Vorstellung von Sicherheit und Ordnung durchgesetzt.
In Finnland zeigt der Fall Matti Nikki welche Auswüchse das haben kann: Matti Nikki ist dort als Zensurgegner gesperrt, weil er die Sperrlisten auf seiner Webseite veröffentlicht hat. Er ist daraufhin zur Polizei gegangen, und hat gemeint, wenn Sie denn schon sperren, dann mögen Sie ihn doch bitte auch wegen der Verbreitung von Kinderpornographie anzeigen/anklagen. Darauf hat die Polizei aus offensichtlichen Gründen verzichtet. Matti Nikki wird aber noch immer in Finnland gesperrt
Hier wird also die Möglichkeit geschaffen den Zugang zu Inhalten zu erschweren, zu deren Verfolgung man sich (zum Teil zu Recht wie im Fall Matti Nikki) außer Stande sieht.
PS: Bitte weitersagen.
Fußnoten:
[1] Ich möchte hier aber der, durch Frau von der Leyen, zitierten Frau von Weiler zugute halten, dass der Bindestrich “-” im Browser wirklich nicht korrekt dargestellt wird (Fehler beim Umkodieren aus Word?).
[2] darüber könnte man leidlich streiten, der Missbrauch mag nicht zum Inhalt gemacht worden sein, dass gezielte Anfertigung solcher Bilder für die Entwicklung des Kindes aber wahrscheinlich nicht so gut ist, sollte auf der Hand liegen.